AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Ing. Büro Polk erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Der Auftraggeber verzichtet auf die Anwendung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen, selbst wenn das Ing. Büro Polk diesen nicht widersprochen hat. Der Kunde erklärt sich daher durch eine schriftliche oder mündliche Auftragserteilung, bzw. über das Internet, ausdrücklich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.Zustandekommen eines Vertrages Die Angebote des Ing. Büro Polk verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag mit dem Kunden kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Zusendung einer Bestätigungs-E-Mail zustande. Darstellungen und Beschreibungen der Software im Internet und in Produktbeschreibungen sind keine Eigenschaftszusicherungen. Dem Kunden sind die technischen Einsatzmöglichkeiten und -bedingungen der bestellten Software bekannt. Druckfehler und Irrtümer bei der Erstellung der Preislisten bleiben unter Korrekturvorbehalt.Lieferung und Auftragsausführung Für die Lieferung von Hardware und EDV-Zubehör gelten folgende Vereinbarungen: Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Beschädigung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt. Die Transportverpackung muss unmittelbar bei Eingang der Lieferung auf äußere Schäden untersucht werden; diese sind gemeinsam mit dem Transportdienstleister festzustellen und zu protokollieren. Für die Inanspruchnahme der EDV-Dienste und für die Installation von Software auf kundeneigene Hardware gelten folgende Vereinbarungen: Der Kunde ist verpflichtet, vor der Übergabe von Hardware mit Datenträgern die darauf befindlichen Daten auf externe Datenspeicher zu sichern. Das Ing. Büro Polk haftet daher nicht für Datenverluste, die durch eine ordnungsgemäße Sicherung der Daten vor der Übergabe der Hardware vermieden werden konnten. Ebenso hat der Kunde für eine Datensicherung zu sorgen, wenn die Firma EDV-Beratung Dienstleistungen an Hardware mit Datenträgern im räumlichen Bereich des Kunden oder auf dessen Weisung bei einem Dritten ausführt. Im übrigen stellt eine Datensicherung durch das Ing. Büro Polk eine besondere entgeltpflichtige Leistung dar, die vor der Auftragsausführung schriftlich vereinbart werden muss.

Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Lieferungen und Leistungen des Ing. Büro Polk erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Ing. Büro Polk . Ist der Kunde Kaufmann, so gelten folgende ergänzende Vereinbarungen: Der Kunde ist berechtigt, über die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verfügen. Andere Verfügungen, insbesondere einer Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Überlassung im Tauschweg an Dritte, ist nicht gestattet. Von dritter Stelle vorgenommene gerichtliche Pfändungen sind unverzüglich dem Ing. Büro Polk anzuzeigen. Der Kunde und das Ing. Büro Polk sind sich einig, dass im Falle einer Verarbeitung der gelieferten Ware gemäß § 950 BGB eine neue Sache für das Ing. Büro Polk hergestellt wird. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich in diesem Falle auch auf die neue Sache. Bei Zahlungsverzug in nicht unerheblicher Höhe ist das Ing. Büro Polk berechtigt, den Bezug weiterer Leistungen, insbesondere auch den Zugang zu administrativen Accounts, die den Geschäftsbetrieb nicht behindern, bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen auf Kosten des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt während der Sperrung zur Zahlung laufender Entgelte verpflichtet.

Besondere Bedingungen für die Vermietung von Hardware
Im Falle der Vermietung von Hardware stellt das Ing. Büro Polk die erforderliche Standard-Betriebssoftware zur Verfügung; Änderungen an der Betriebssoftware sind unzulässig. Die für die Nutzung der Hardware evtl. erforderliche Anwendersoftware hat der Kunde auf eigene Kosten zu installieren und mit sämtlichen weiteren von ihm gespeicherten Daten bei Beendigung des Mietvertrages wieder von den Datenträgern zu entfernen. Das Ing. Büro Polk leistet keine Gewähr, dass die gemietete Haftware für den vom Kunden vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist. Der Kunde hat auftretende Mängel oder Schäden an der vermieteten Sache oder sonstige Nutzungsbeeinträchtigungen unverzüglich dem Ing. Büro Polk mitzuteilen.

Besondere Bedingungen bei der Überlassung von Software
Der Kunde erwirbt ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen Software unter Geltung und in Anerkennung dieser Lizenzbedingungen. Die Installation erfolgt auf eigene Gefahr und ohne Gewähr. Anpassen oder Übersetzen der Software ist nicht gestattet und sie darf weder zurückentwickelt, dekompiliert, disassembliert oder auf andere Weise versucht werden, den Quellcode der Software zu ermitteln. Die Software darf nicht vermietet, verliehen, verkauft, unterlizenziert, abgetreten oder übertragen werden.

Besondere Bedingungen bei Internet Dienstleistungen
Das Ing. Büro Polk ist berechtigt, den Zugriff auf Webseiten des Kunden oder Dritter, Internet-Newsgroups oder IRC-Kanäle abzuschalten, sofern deren Inhalte gegen geltendes Recht, gesetzliche oder behördliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Ansprüche des Kunden entstehen in solchen Fällen nicht. Im Fall des Forderungsverzug ist das Ing. Büro Polk – Ing. Büro Seiler nach erfolgter Mahnung berechtigt, den Zugang zu den vereinbarten Leistungen sofort zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte weiter zu bezahlen.

Besondere Bedingungen für die Erstellung von Webseiten
Die Erstellung der Webseiten erfolgt durch das Ing. Büro Polk – Ing. Büro Seiler nach den Vorgaben und Wünschen des Kunden im Rahmen der mit ihm getroffenen Vereinbarungen. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Erstellung oder Änderung von Internetseiten zügig mitzuwirken, insbesondere hat er unverzüglich die notwendigen Unterlagen beizubringen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Der Kunde hat sich bei Erhalt der Internetseiten beziehungsweise der Homepage davon zu überzeugen, dass die erstellten Seiten unter den zuvor festgelegten Testbedingungen funktionieren. Nach Ausführung des Auftrages und Übergabe der Seiten an den Kunden übernimmt das Ing. Büro Polk keine Haftung für Fehler, die durch Eingriffe des Kunden oder durch Einwirkung Dritter entstehen. Das Ing. Büro Polk haftet für einen etwaigen Verzugsschaden des Kunden nur dann, wenn eine Frist für die Fertigstellung der Webseiten schriftlich vereinbart worden ist. Das Ing. Büro Polk haftet jedoch auch in diesem Falle nicht für Verzögerungsschäden, die auf höherer Gewalt oder auf Ereignissen beruhen, die die Ausführung und Fertigstellung der vertraglichen Leistung erheblich erschweren oder unmöglich machen. Die Erstellung von Kostenvoranschlägen in Verbindung mit einem Konzept- oder Designentwurf sind kostenersatzpflichtig, wenn keine Auftragserteilung erfolgen sollte. In diesem Falle werden für die Erstellung von Konzepten derzeit EUR 100,00 (zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer) in Rechnung gestellt. Die Entwürfe und fertigen Arbeiten dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Ing. Büro Polk nicht verändert werden. Jede Nachahmung -auch von Teilen- ist unzulässig. Das Ing. Büro Polk hat das Recht, auf den fertig gestellten Seiten als Urheber genannt zu werden. Ebenso ist das Ing. Büro Polk berechtigt, fertig gestellte Internetseiten als Referenz zu benutzen.

Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb des Zahlungsziel nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Das Ing. Büro Polk ist berechtigt, vor Ausführung des Auftrages eine Abschlagszahlung zu verlangen, die sich aus der Hälfte der Auftragssumme bemisst. Bis zum Eingang der Abschlagszahlung bzw. Begleichung ausstehender Rechnungen steht dem Ing. Büro Polk ein Leistungsverweigerungsrecht zu.

Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt im Allgemeinen 12 Monate, beginnend mit dem Datum der Lieferung beziehungsweise dem Abschluss der Software-Installation. Ausdrücklich als gebraucht verkaufte Liefergegenstände unterliegen nur der dazu angegebenen Gewährleistung. Wird von dem Hersteller eine weitergehende Gewährleistung angeboten, so hat der Kunde sich in diesem Falle direkt an den Hersteller zu wenden. Das Gleiche gilt auch, wenn der Hersteller eine direkte oder eine Vor-Ort-Gewährleistung anbietet. Wird während der Gewährleistungsfrist ein Mangel festgestellt, so ist der Kunde verpflichtet, die Benutzung der mangelhaften Sache sofort zu beenden und den Mangel beim Ing. Büro Polk anzuzeigen, andernfalls können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Die Gewährleistung entfällt, wenn das Vertragsprodukt durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß installiert beziehungsweise repariert oder in sonstiger Weise verändert wird oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Anforderungen entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Fehler hiervon unabhängig ist. Die Garantie entfällt ebenfalls beim ersten Log In des Kunden bzw. Dritten in Server Systeme, die durch das Ing. Büro Polk benannt sind. Software und Literatur sind vom Umtausch nach Aufreißen der Ware beziehungsweise Brechen des Lizenzsiegels ausgeschlossen. Bei der Lieferung von Software gelten über diese Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bestimmungen des Herstellers. Der Kunde erkennt deren Geltung durch Öffnung des versiegelten Datenträgers ausdrücklich an. Weitergehende Ansprüche auf Gewährleistung oder Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens sind ausgeschlossen. Verbrauchsmaterialien sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Haftung
Das Ing. Büro Polk haftet nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Im Übrigen haftet das Ing. Büro Polk lediglich aus Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichbarkeit des Vertragszweckes gefährdet ist. Die Haftung ist beschränkt pro Einzelschadensfall bis zum Auftragswert. In jedem Falle ist die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere Schaden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen oder von Daten oder für einen anderen finanziellen Vermögensschaden ausgeschlossen, die aufgrund der Benutzung der gelieferten und installierten Software oder der Unfähigkeit, diese Software zu verwenden, entstehen können. Hiervon abweichende Haftungsvereinbarungen müssen bei gleichzeitiger Vereinbarung eines zusätzlichen Risikoentgeltes schriftlich vereinbart werden. Ansprüche, die auf nicht abdingbaren gesetzlichen Vorschriften, z.B. zur Produkthaftung beruhen, bleiben unberührt.

Geheimhaltung und Verwahrung
Beide Vertragspartner verpflichten sich, alle Ihnen bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Informationen und Unterlagen, die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse beinhalten, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln. Die Vertragspartner verwahren und sichern gelieferte Gegenstände und Daten so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist.

Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist Wiesloch. Das Ing. Büro Polk kann Klagen gegen den Kunden auch an dessen Wohn- oder Geschäftssitz erheben.

Schlussvereinbarungen
Mündliche Nebenabreden -auch solche vor Vertragsabschluss- haben keine Wirkung. Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen.

Ing. Büro Polk, 2016

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